Gefährliche Güter

TRANSPORT GEFÄHRLICHER GÜTER IM GROSSEN ST. BERNHARD-TUNNEL

Seit dem 1.1.2010 tritt die neue Regelung für den Transport von gefährlichen Gütern durch den Tunnel in Kraft. Der Grosse St. Bernhard-Tunnel wurde als Kategorie E.

Der Transport von gefährlichen Gütern unterliegt den Sondertarifen „Warnung 1″. Für die Bezahlung dieser Durchfahrten werden keine Hin-und Rückfahrttickets, Abonnements, Tarifermäßigungen, oder die Karten DKV, UTA, ROUTEX und MSE akzeptiert.