SONDERTRANSPORTE IM GROSSEN ST.BERNHARD-TUNNEL
Die Betreibergesellschaften haben die Befugnis die Durchfahrt von Sondertransporten unter Rücksichtnahme der eventuell notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zu gestatten, wenn der Fahrer im Besitz einer Sondergenehmigung für das Überschreiten von Gewicht und Größe ist, die von der jeweiligen nationalen Gesetzgebung der zwei Staaten festgesetzt wurde. Unter diesen Umständen können die Fahrzeuge, die Größe und Gewicht, wie im § 1 der Verkehrsordnung vorgesehen überschreiten durch den Tunnel fahren. Die vorherige Genehmigung ist unter folgender Adresse einzuholen:
T.E.C.S.
Trasporti Eccezionali Centro Servizi
Barriera Autostradale Rondissone
Tel.: 011-91415236 – Fax: 0141-931502
Link: http://www.teonline.it
Die Genehmigung gilt für den Tunnel und für die 10 km lange Autobahnverbindung auf italienischer Seite und muss 15 Tage vor der Durchfahrt beantragt werden.