SONDERTRANSPORTE IM GROSSEN ST.BERNHARD-TUNNEL
Die Betreibergesellschaften haben die Befugnis die Durchfahrt von Sondertransporten unter Rücksichtnahme der eventuell notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zu gestatten, wenn der Fahrer im Besitz einer Sondergenehmigung für das Überschreiten von Gewicht und Größe ist, die von der jeweiligen nationalen Gesetzgebung der zwei Staaten festgesetzt wurde. Unter diesen Umständen können die Fahrzeuge, die Größe und Gewicht, wie im § 1 der Verkehrsordnung vorgesehen überschreiten durch den Tunnel fahren. Die vorherige Genehmigung ist unter folgender Adresse einzuholen:
T.E.C.S.
Trasporti Eccezionali Centro Servizi
Barriera Autostradale Rondissone
Tel.: 011-91415236 – Fax: 0141-931502
Link: http://www.teonline.it
Es ist zu befolgen, ob der Tunnel von Italien in die Schweiz oder umgekehrt verfahren wird.
Die Genehmigung ist für den Traforo und für das 10 km lange Autobahnkreuz auf italienischer Seite von Wert.